Kanzlei Gilliand & Collegen in Mönchengladbach – wir schützen Ihr Markenrecht

Patrick Gilliand

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Ihr kompetenter Ansprechpartner im Urheber- und Medienrecht in der Kanzlei Gilliand & Collegen in Mönchengladbach ist Rechtsanwalt Patrick Gilliand, der sich um Ihr Anliegen im Markenrecht kümmert.

Telefon: 02161 - 683 310 300

Team3

Das Markenrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz. Die gewerblichen Schutzrechte schützen die Leistungen des Gewerbes. Zu diesen Schutzrechten gehören:

  • Marken
  • Patente
  • Gebrauchsmuster
  • Geschmacksmuster
  • U.v.m.

Wenn diese Schutzrechte die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen erfüllen, verleihen sie ihrem Inhaber eine rechtliche Monopolstellung. Das bedeutet in Bezug auf Marken, dass nur der Inhaber des Schutzrechts seine Dienstleistungen bzw. Produkte mit seiner Marke versehen darf. Seit Jahren vertreten wir Mandanten in Mönchengladbach aus dem privatwirtschaftlichen sowie öffentlich-rechtlichen Sektor auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Bereich des Markenrechts.

Geben Sie die Anmeldung Ihrer Marke in unsere kompetenten Hände. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag!
Tel.: 02161 - 683 310 300

Markenrecht

Mit einer unterscheidungskräftigen Marke zum Erfolg im Wettbewerb

Marken dienen der Bezeichnung und Unterscheidung von Betrieben bzw. Unternehmen. Sie sind ein wichtiges Instrument des Wettbewerbs und stellen daher ein wertvolles Gut dar, das es rechtlich zu schützen gilt. Die richtige Wahl und Gestaltung der Marke, ihre Verteidigung sowie Pflege ermöglichen es, daraus beträchtliche Firmenwerte zu entwickeln. Kunden verbinden dann bestenfalls Qualität oder andere positive Merkmale mit dem Produkt oder der Dienstleistung.

Als Marke können dabei nicht nur Worte, sondern z.B. auch Bilder, akustische Geräusche oder Farbmuster geschützt werden. Sie dürfen durch das zuständige Markenamt nur dann eingetragen werden, wenn keine sogenannten Schutzhindernisse bestehen (siehe auch § 8 Markengesetz). Dies sind etwa eine mangelnde Unterscheidungskraft oder wenn offensichtlich die Gefahr der Irreführung der Verbraucher besteht. In diesen Fällen wird das zuständige Markenamt eine Eintragung verweigern.

Das Schutzrecht ist zunächst zehn Jahre lang gültig und kann gegen eine regelmäßige Gebühr beliebig lange aufrechterhalten werden. Zusätzlich ist es möglich, die Marke nicht nur national, sondern europaweit und sogar weltweit schützen zu lassen.

Gut gepflegt und mit der entsprechenden Positionierung im relevanten Markt erlangen Marken eine immer höhere Bekanntheit und Beliebtheit. Deshalb gewinnt das nationale wie auch internationale Markenrecht zunehmend an Bedeutung.

Wir beraten Sie zu allen markenrechtlichen Fragen. Rufen Sie gerne an!
Tel.: 02161 - 683 310 300

Wir schützen Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihren Jingle als Marke

Wenn Sie Ihren Namen oder ähnliches als Marke eintragen lassen möchten, sind Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei an der richtigen Adresse. Bei einer Markenanmeldung geht unser Anwalt Patrick Gilliand wir wie folgt vor:

  • Prüfung, ob die Anforderungen des Markengesetzes an die Darstellbarkeit, die Unterscheidbarkeit sowie das Freihaltebedürfnis erfüllt werden.
  • Recherche, ob Ihre Marke gegen bereits eingetragene Markenrechte eines Wettbewerbers verstößt.
  • Festlegung, ob eine Wort/Bildmarke oder lediglich eine Bildmarke eingetragen wird
  • Auswahl der Klasseneinteilung nach Waren und Dienstleistungen entsprechend der Nizza-Klassifikation
  • Erstellung der Markenanmeldung

Bei der Markenanmeldung empfehlen wir die europaweite Eintragung der Marke, da dies in Zeiten des Internets aus wirtschaftlicher Sicht unumgänglich ist. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Markenurkunde. Drei Monate nach Registrierung gilt eine Widerspruchsfrist, nach Ablauf dieser Frist können Sie die Marke im Geschäftsverkehr verwenden.

Im Rahmen des Markenschutzes reagieren wir natürlich auch, wenn Ihr Schutzrecht angegriffen wurde. Dies kommt oft vor, wenn Wettbewerber eine Internet-Domain mit Ihrem Markennamen eintragen lassen. In diesem Fall setzen wir Ihre Lizenz- bzw. Schadensersatzansprüche durch und leiten die notwendigen rechtlichen Schritte hierfür ein: Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung sowie Abschlusserklärung.

Rechtsanwalt Patrick Gilliand berät und vertritt Mandanten in sämtlichen Markenangelegenheiten. Kontaktieren Sie die Kanzlei Gilliand & Collegen GbR – für uns bedeutet eine erfolgreiche Beratung im Markenrecht nicht nur durch die vom Mandanten gewünschte Anmeldung beim zuständigen Markenamt oder die Verteidigung einer bereits eingetragenen Marke, sondern setzt bereits im Entstehungsprozess des Kennzeichens an.

Wir kümmern uns um den Schutz Ihrer Marke. Nehmen Sie unsere umfassenden Beratungsleistungen in Anspruch!
Tel.: 02161 - 683 310 300

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Hier finden Sie Informationen zu unseren Kosten

Unser Service für Sie

In der Kanzlei Gilliand & Collegen erhalten Sie juristische Beratung auf unterschiedlichen Rechtsgebieten. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Ansprüche im Bereich Arbeitsrecht, Gewerberecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht sowie Medienrecht ein – gerichtlich und außergerichtlich. Ebenfalls unterstützen wir die Beilegung von Konflikten mittels Mediation. Bei Bedarf schalten wir Fachleute wie Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer aus unserem Netzwerk ein, um eine für Sie praktikable Lösung zu finden. Für unsere Mandanten aus Mönchengladbach sowie aus den umliegenden Gebieten wie Viersen, Erkelenz, Grevenbroich, Neuss, Korschenbroich, Willich, Niederkrüchten und Wegberg sind wir in privaten sowie gewerblichen Angelegenheiten ein kompetenter Rechtsbeistand.