Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung
Wie geht es weiter, wenn Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung eingelegt wird? Hier stehen Ihnen mehrere Handlungsmöglichkeiten offen:
- Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
- Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
- Gegenvorstellung durch den Arbeitnehmer
- Beschwerde beim Betriebsrat oder Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlung
- Nicht handeln, dafür bei einem evtl. Kündigungsschutzprozess vortragen, dass die Abmahnung nicht rechtens sei
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Welche dieser Handlungsmöglichkeiten empfehlenswert ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. So kann eine Klage auf Entfernung dann sinnvoll sein, wenn ansonsten eine Beförderung verpasst wird. Umgekehrt kann Nichthandeln sinnvoll sein, wenn Zeitablauf die eigenen Chancen verbessert.
Häufig führt der erste Weg zum Betriebsrat, der sich den Fall im Sinne des Arbeitnehmers annehmen wird. Verfügt das Unternehmen über keinen Betriebsrat, müssen Sie selbst tätig werden. Dies funktioniert mit einer sachlichen Gegendarstellung. Dort führen Sie alle strittigen Punkte der ungerechtfertigten Abmahnung auf.
Wie Sie bestenfalls vorgehen, hängt maßgeblich vom Einzelfall ab. Deshalb ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und verfügt darüber hinaus über den Zugang zur Personalakte.