Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis – Das sollten Sie beachten:

Heutzutage ist es in Bewerbungsprozessen mitunter das ausschlaggebende Dokument: Das Arbeitszeugnis. Ob es sich dabei um ein Arbeitszeugnis bei Austritt aus dem Unternehmen oder um ein Zwischenzeugnis handelt – es gibt im besten Fall wahrheitsgemäß wieder, welche Aufgaben der Bewerber bereits bekleidet hat und oft auch, wie sein Sozialverhalten sowie die Leistung im Arbeitsalltag eingeschätzt werden kann. Aus diesem Grund ist ein Arbeitszeugnis häufig ein Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer nicht mit dem Inhalt einverstanden ist oder der Arbeitgeber sich weigert, ein Zeugnis mit einem bestimmten Inhalt auszustellen. Holen auch Sie sich rechtliche Hilfe zur Seite, wenn Sie in Sachen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis eine gesetzlich untermauerte Argumentationsgrundlage benötigen. Gilliand & Collegen in Mönchengladbach stehen gerne zur Verfügung!

Wann kann ein Zwischen- bzw. Arbeitszeugnis verlangt werden?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer beim Austritt aus dem Unternehmen ein gesetzliches Recht auf ein wahrheitsgetreu ausgestelltes Arbeitszeugnis. Ob ein einfaches Arbeitszeugnis genügt oder ein qualifiziertes Zeugnis verlangt wird, bleibt dem Arbeitnehmer überlassen. Für ein Zwischenzeugnis fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Doch auch wenn es nicht die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist: aus einem sogenannten triftigen Grund kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Hierzu gehören z.B. eine Änderung der Aufgaben oder eine Beförderung innerhalb des Unternehmens.

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Was tun, wenn man mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist?

Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Nachbesserung verlangt werden. Unabhängig davon, ob es sich um Formmängel handelt oder eine Bewertung des Verhaltens nicht der Einschätzung des Arbeitnehmers entspricht. Unter Umständen kann ein Nachbesserungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen handfeste Gründe für die Änderung zu den eigenen Gunsten vorliegen. In jedem Fall sollte ein Arbeitnehmer beim ehemaligen Arbeitgeber um eine Korrektur des Zeugnisses bitten.

Was ist der Unterschied zwischen qualifiziertem und einfachem Arbeitszeugnis?

Aus dem einfachen Arbeitszeugnis sind die persönlichen Daten des Arbeitnehmers ersichtlich, ebenfalls dessen bekleidete Position im Unternehmen sowie die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses. Es bescheinigt dem Arbeitnehmer die ausgeführte fachliche Tätigkeit im Detail, allerdings darf hierbei keinerlei Bewertung einfließen.

Im Gegensatz dazu werden im qualifizierten Arbeitszeugnis neben der tatsächlichen fachlichen Tätigkeit auch die Leistung sowie das Verhalten des Arbeitnehmers bewertet. Während dieses einem zukünftigen Arbeitgeber eine umfassendere Auskunft über die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers gibt, kann ein lediglich einfaches Arbeitszeugnis als Hinweis darauf gewertet werden, dass die Leistung zu wünschen übrig ließ.

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