Title: Markenrecht
Published: 20. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Kanzlei Gilliand & Collegen in Mönchengladbach – wir schützen Ihr Markenrecht

### Patrick Gilliand

**Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht**

Ihr kompetenter Ansprechpartner im Urheber- und Medienrecht in der Kanzlei Gilliand&
Collegen in Mönchengladbach ist Rechtsanwalt Patrick Gilliand, der sich um Ihr Anliegen
im Markenrecht kümmert.

**Telefon: [02161 - 683 310 300](https://www.anwalt-gilliand.de/markenrecht/+492161683310300?output_format=md)**

![Team3](https://www.anwalt-gilliand.de/wp-content/uploads/sites/6510/2021/04/team3.
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Das Markenrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz. Die **gewerblichen Schutzrechte**
schützen die Leistungen des Gewerbes. Zu diesen Schutzrechten gehören:

 * Marken
 * Patente
 * Gebrauchsmuster
 * Geschmacksmuster
 * U.v.m.

Wenn diese Schutzrechte die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen erfüllen, verleihen
sie ihrem Inhaber eine **rechtliche Monopolstellung**. Das bedeutet in Bezug auf
Marken, dass nur der Inhaber des Schutzrechts seine Dienstleistungen bzw. Produkte
mit seiner Marke versehen darf. Seit Jahren vertreten wir Mandanten in Mönchengladbach
aus dem privatwirtschaftlichen sowie öffentlich-rechtlichen Sektor auf dem Gebiet
des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Bereich des Markenrechts.

Geben Sie die Anmeldung Ihrer Marke in unsere kompetenten Hände. Wir freuen uns 
auf Ihren Auftrag!
Tel.: [02161 - 683 310 300](https://www.anwalt-gilliand.de/markenrecht/+492161683310300?output_format=md)

![Markenrecht](https://www.anwalt-gilliand.de/wp-content/uploads/sites/6510/2021/
04/markenrecht.jpg)

## Mit einer unterscheidungskräftigen Marke zum Erfolg im Wettbewerb

Marken dienen der Bezeichnung und **Unterscheidung von Betrieben bzw. Unternehmen**.
Sie sind ein wichtiges Instrument des Wettbewerbs und stellen daher ein wertvolles
Gut dar, das es rechtlich zu schützen gilt. Die richtige Wahl und Gestaltung der
Marke, ihre Verteidigung sowie Pflege ermöglichen es, daraus **beträchtliche Firmenwerte**
zu entwickeln. Kunden verbinden dann bestenfalls Qualität oder andere positive Merkmale
mit dem Produkt oder der Dienstleistung.

Als Marke können dabei nicht nur Worte, sondern z.B. auch Bilder, akustische Geräusche
oder Farbmuster geschützt werden. Sie dürfen durch das zuständige Markenamt nur 
dann eingetragen werden, wenn keine sogenannten **Schutzhindernisse **bestehen (
siehe auch § 8 Markengesetz). Dies sind etwa eine mangelnde Unterscheidungskraft
oder wenn offensichtlich die Gefahr der Irreführung der Verbraucher besteht. In 
diesen Fällen wird das zuständige Markenamt eine Eintragung verweigern.

Das Schutzrecht ist zunächst zehn Jahre lang gültig und kann gegen eine regelmäßige
Gebühr beliebig lange aufrechterhalten werden. Zusätzlich ist es möglich, die Marke
nicht nur **national, sondern europaweit und sogar weltweit schützen** zu lassen.

Gut gepflegt und mit der entsprechenden Positionierung im relevanten Markt erlangen
Marken eine immer** höhere Bekanntheit und Beliebtheit**. Deshalb gewinnt das nationale
wie auch internationale Markenrecht zunehmend an Bedeutung.

Wir beraten Sie zu allen markenrechtlichen Fragen. Rufen Sie gerne an!
Tel.: [02161 - 683 310 300](https://www.anwalt-gilliand.de/markenrecht/+492161683310300?output_format=md)

## Wir schützen Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihren Jingle als Marke

Wenn Sie Ihren Namen oder ähnliches als Marke eintragen lassen möchten, sind Sie
in unserer Rechtsanwaltskanzlei an der richtigen Adresse. Bei einer **Markenanmeldung**
geht unser Anwalt Patrick Gilliand wir wie folgt vor:

 * Prüfung, ob die Anforderungen des Markengesetzes an die Darstellbarkeit, die 
   Unterscheidbarkeit sowie das Freihaltebedürfnis erfüllt werden.
 * Recherche, ob Ihre Marke gegen bereits eingetragene Markenrechte eines Wettbewerbers
   verstößt.
 * Festlegung, ob eine Wort/Bildmarke oder lediglich eine Bildmarke eingetragen 
   wird
 * Auswahl der Klasseneinteilung nach Waren und Dienstleistungen entsprechend der
   Nizza-Klassifikation
 * Erstellung der Markenanmeldung

Bei der Markenanmeldung empfehlen wir die **europaweite Eintragung** der Marke, 
da dies in Zeiten des Internets aus wirtschaftlicher Sicht unumgänglich ist. Nach
erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Markenurkunde. Drei Monate nach Registrierung
gilt eine Widerspruchsfrist, nach Ablauf dieser Frist können Sie die **Marke im 
Geschäftsverkehr verwenden**.

Im Rahmen des Markenschutzes reagieren wir natürlich auch, wenn Ihr **Schutzrecht
angegriffen **wurde. Dies kommt oft vor, wenn Wettbewerber eine Internet-Domain 
mit Ihrem Markennamen eintragen lassen. In diesem Fall setzen wir Ihre Lizenz- bzw.
Schadensersatzansprüche durch und leiten die notwendigen rechtlichen Schritte hierfür
ein: Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung sowie Abschlusserklärung.

Rechtsanwalt Patrick Gilliand berät und vertritt Mandanten in sämtlichen Markenangelegenheiten.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Gilliand & Collegen GbR – für uns bedeutet eine erfolgreiche**
Beratung im Markenrecht** nicht nur durch die vom Mandanten gewünschte Anmeldung
beim zuständigen Markenamt oder die Verteidigung einer bereits eingetragenen Marke,
sondern setzt bereits im Entstehungsprozess des Kennzeichens an.

Wir kümmern uns um den Schutz Ihrer Marke. Nehmen Sie unsere umfassenden Beratungsleistungen
in Anspruch!
Tel.: [02161 - 683 310 300](https://www.anwalt-gilliand.de/markenrecht/+492161683310300?output_format=md)

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Zweck der Kontaktaufnahme und Werbewirksamkeitsermittlung erkläre ich mich einverstanden.
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### Ihre Vorteile

 * Umfassende rechtsübergreifende Beratung
 * Langjährige Erfahrung
 * Schnelle, individuelle Lösungen
 * Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern

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### Hier finden Sie uns

**Gilliand & Collegen**
Heinz-Nixdorf-Straße 2041179 Mönchengladbach

**Telefon: [02161 - 683 310 300](https://www.anwalt-gilliand.de/markenrecht/+492161683310300?output_format=md)**

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Hier finden Sie Informationen zu unseren [Kosten](https://www.anwalt-gilliand.de/anwaltskosten/?output_format=md)

#### Unser Service für Sie

In der Kanzlei Gilliand & Collegen erhalten Sie juristische Beratung auf unterschiedlichen
Rechtsgebieten. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Ansprüche im Bereich [Arbeitsrecht](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/?output_format=md),
[Gewerberecht](https://www.anwalt-gilliand.de/gewerberecht/?output_format=md), [Markenrecht](https://www.anwalt-gilliand.de/markenrecht/?output_format=md),
[Urheberrecht](https://www.anwalt-gilliand.de/urheberrecht/?output_format=md), [IT-Recht](https://www.anwalt-gilliand.de/it-recht/?output_format=md)
sowie [Medienrecht](https://www.anwalt-gilliand.de/medienrecht/?output_format=md)
ein – gerichtlich und außergerichtlich. Ebenfalls unterstützen wir die Beilegung
von Konflikten mittels Mediation. Bei Bedarf schalten wir Fachleute wie Sachverständige
oder Wirtschaftsprüfer aus unserem Netzwerk ein, um eine für Sie praktikable Lösung
zu finden. Für unsere Mandanten aus Mönchengladbach sowie aus den umliegenden Gebieten
wie Viersen, Erkelenz, Grevenbroich, Neuss, Korschenbroich, Willich, Niederkrüchten
und Wegberg sind wir in privaten sowie gewerblichen Angelegenheiten ein kompetenter
Rechtsbeistand.