Title: Kurzarbeit
Published: 12. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Alles Wissenswerte zu Kurzarbeit, Arbeitszeit, Überstunden & Urlaubsansprüchen

Ganz gleich, was im [Arbeitsvertrag](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/?output_format=md)
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich Arbeitszeit, Urlaub oder Überstunden
vereinbart wurde: Die Realität sieht oft anders aus. Dabei geht es z.B. um Überstunden,
die zwar erwartet, dennoch aber nicht vertraglich festgehalten sind oder um Urlaubstage,
die nicht gewährt werden. Auch Kurzarbeit ist in der heutigen Arbeitswelt allgegenwärtig.
Aber was ist gesetzlich überhaupt zulässig? Mit allen Fragen rund um das [Arbeitsrecht](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/?output_format=md)
dürfen Sie sich gerne an die Anwälte von Gilliand & Collegen in Mönchengladbach 
wenden. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dazu, welche **Rechte
und Pflichten **Sie **im Arbeitsalltag** haben.

## Arbeitszeit: Auf Maximaldauer und ausreichende Ruhezeiten achten!

Grundsätzlich sind laut Arbeitszeitgesetz **8 Stunden Arbeit pro Tag** im Durchschnitt
zulässig. Vorübergehend sind auch bis zu 10 Stunden pro Tag möglich, der Durchschnittswert
von 8 Stunden muss aber innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen eingehalten werden.
Ab einer Arbeitsdauer von 6 bzw. 9 Stunden müssen mindestens **30 bzw. 45 Minuten
Pause** gewährt werden. Jedem Arbeitstag müssen darüber hinaus mindestens 11 Stunden
Ruhe folgen. Berufe in Krankenhäusern oder ähnlichen Arbeitsorten bilden hierbei
die Ausnahme.

Unter Annahme der im Gesetz noch existierenden 6-Tage-Woche beläuft sich die maximal
zulässige Wochenarbeitszeit daher auf 48 Stunden (also maximal zeitweise aufstockbar
auf 60 Stunden). Natürlich gibt es auch von dieser Regel **Ausnahmen**: In Notsituationen
oder aufgrund von **Tarifverträgen **oder ähnlichen Vereinbarungen können die Maximalarbeitszeit
oder die Vorschriften zu Ruhezeiten anders lauten.

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## Muss ich Überstunden leisten?

Viele **Arbeitsverträge**, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten Klauseln
zu Überstundenregelungen. Die **Anzahl der Überstunden**, die z.B. mit dem Gehalt
abgegolten werden sollen, müssen dabei **ausdrücklich vermerkt** sein. Eine Angabe
wie etwa “10 Stunden pro Monat” oder “10 Prozent der regulären Arbeitszeit” genügt.

Grundsätzlich müssen aber keine Überstunden geleistet werden, wenn der Arbeitgeber
sie nicht bezahlt oder einen Zeitausgleich gewährt. Sobald Sie aber freiwillig länger
arbeiten als vertraglich vereinbart, leisten Sie diese Stunden stillschweigend und
u.U. wissentlich ohne Vergütung.

Sollte Ihr Arbeitgeber Überstunden von Ihnen verlangen, müssen Sie diese nur dann
leisten, wenn **dringende betriebliche Erfordernisse** dies rechtfertigen.

## Wieviel Urlaub muss gewährt werden?

Gemäß [§ 3 Bundesurlaubsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html)
stehen jedem Arbeitnehmer** mindestens 24 Tage Erholungsurlaub** zu, bezogen auf
ein ganzes Jahr. Dieser Regelung wird eine **6-Tage-Woche** zugrunde gelegt. Bezogen
auf 5 Werktage liegt der gesetzliche Urlaubsanspruch bei 20 Tagen pro Jahr. Beginnt
Ihr Arbeitsverhältnis z.B. am 1. Oktober, so stehen Ihnen für das entsprechende 
Jahr nur 3/12 der 20 Tage, also 5 Urlaubstage zu. Sie müssen grundsätzlich den Urlaub
bis zum 31.12. eines Jahres nehmen. Es kann vereinbart werden, dass der Urlaub bis
Ende März des Folgejahres genommen werden darf.

Dabei muss Ihr Arbeitgeber Ihnen **mindestens 2 Wochen Urlaub am Stück **gewähren,
wenn dies Ihr Wunsch ist.

Sie wünschen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns!Tel.: [02161 - 683 310 300](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/kurzarbeit/+492161683310300?output_format=md)

## Was bedeutet Kurzarbeit?

[Kurzarbeit](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/kurzarbeit/?output_format=md)
ist ein Instrument, das  in wirtschaftlich schweren Zeiten den Arbeitnehmer vor 
der Arbeitslosigkeit bewahrt und dem Arbeitgeber ermöglicht, das Gehalt und damit
die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der **schlechten Auftragslage **anzupassen.
Bezahlt werden nur die Stunden, die tatsächlich gearbeitet werden. Die Bundesagentur
für Arbeit stockt dieses gekürzte Gehalt mithilfe des **Kurzarbeitergelds **auf,
das sich bei kinderlosen Arbeitnehmern auf **60% des Einnahmenausfalls** beläuft,
bei Arbeitnehmern mit Kindern auf 67%. Kurzarbeitergeld muss allerdings bei der 
Bundesagentur für Arbeit beantragt werden und wird maximal 2 volle Jahre gewährt.

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