Title: Krankheit
Published: 12. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Krankheitsfall: Gilliand & Collegen in Mönchengladbach erläutern Ihnen Ihre Rechte

Neben möglichen [Regelungen im Arbeitsvertrag](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/?output_format=md),
Tarifvertrag und in der Betriebsvereinbarung sind Ihre Rechte als Arbeitnehmer im
Krankheitsfall – insbesondere im **Entgeltfortzahlungsgesetz** (EFZG) – geregelt.
Dieses Gesetz gilt jedoch nur für Arbeitnehmer und nicht für freie Mitarbeiter oder
Selbstständige. Da der Anspruch durch diverse Regelungen im Arbeitsvertrag gestaltet
werden kann, sollten Sie bei Fragen zu diesem Thema einen Rechtsanwalt im Bereich
[Arbeitsrecht](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/?output_format=md) kontaktieren.

## Krank – und nun?

Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und
deren voraussichtliche Dauer **unverzüglich mitzuteilen**. Spätestens in den ersten
Stunden nach Arbeitsbeginn sollten Sie Ihren Vorgesetzten informieren. Erst wenn
die Arbeitsunfähigkeit **länger als drei Tage** anhält, müssen Sie die ärztliche**
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung** einreichen.

Vorher reicht eine Krankmeldung via Telefon oder E-Mail. Um richtig zu handeln, 
sollten Sie jedoch einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Dort sind die genauen
Bestimmungen festgelegt, an die Sie sich halten sollten – ansonsten droht Ihnen 
eine Abmahnung.

Sie benötigen einen juristischen Rat? Wir helfen Ihnen weiter!
Tel.: [02161 - 683 310 300](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/krankheit-und-sonderurlaub/+492161683310300?output_format=md)

## Entgeltfortzahlung trotz Arbeitsunfähigkeit

Bis zu sechs Wochen erhält der Betroffene sein **volles Gehalt**. Die Frist beginnt
lediglich dann neu, wenn es sich um eine andere Erkrankung handelt oder zwischen
den beiden Arbeitsausfällen ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt. Dafür
muss das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestehen und die
Krankheit **nicht selbst verschuldet** sein.

Ein Arbeitnehmer, der beispielsweise im Zustand der Trunkenheit einen Verkehrsunfall
verursacht und dabei verletzt wird, hat seine Krankheit **selbst verschuldet**. 
Der Arbeitgeber muss hier **keine Entgeltfortzahlung** leisten.

Ebenso ergeben sich Besonderheiten, wenn das eigene **Kind krank** ist oder von 
Sonderurlaub die Rede ist. Falls das eigene Kind erkrankt, ist der Arbeitnehmer 
zwar freigestellt, der Arbeitgeber kann hier jedoch die Lohnfortzahlung vertraglich
ausschließen. Stattdessen zahlt die Krankenkasse **Kinderkrankengeld**. Hier bedarf
es allerdings einiger Voraussetzungen.

Eine **Lohnfortzahlung **wird auch im Rahmen von **Sonderurlaub ** gewährt. Hier
spricht man von einer vorübergehenden Verhinderung. Dies ist der Fall bei:

 * Eigener Heirat
 * Heirat der Kinder
 * Goldene Hochzeit der Eltern
 * Geburt des eigenen Kindes
 * Todesfall in der engsten Familie
 * Betrieblich veranlasster Umzug
 * Öffentliches Ehrenamt
 * Amtliche Termine
 * Pflege naher Angehöriger
 * Arztbesuch

Bei Unklarheiten oder Verweigerung der Lohnfortzahlung, sollten Sie sich an einen
[Anwalt für Arbeitsrecht](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/?output_format=md)
wenden. Wir kennen die rechtlichen Ansprüche und können darauf aufbauend Ihre Rechte
geltend machen.

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#### Unser Service für Sie

In der Kanzlei Gilliand & Collegen erhalten Sie juristische Beratung auf unterschiedlichen
Rechtsgebieten. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Ansprüche im Bereich [Arbeitsrecht](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/?output_format=md),
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von Konflikten mittels Mediation. Bei Bedarf schalten wir Fachleute wie Sachverständige
oder Wirtschaftsprüfer aus unserem Netzwerk ein, um eine für Sie praktikable Lösung
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und Wegberg sind wir in privaten sowie gewerblichen Angelegenheiten ein kompetenter
Rechtsbeistand.