Title: Häufige Fragen Arbeitszeugnis
Published: 20. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Häufige Fragen/FAQ Arbeitszeugnis

 * [Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis?](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/?output_format=md#Bookmark1)
 * [Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/?output_format=md#Bookmark2)
 * [Welche Form muss ein Arbeitszeugnis haben?](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/?output_format=md#Bookmark3)
 * [Was darf nicht ins Arbeitszeugnis?](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/?output_format=md#Bookmark4)
 * [Wann muss das Arbeitszeugnis ausgestellt werden?](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/?output_format=md#Bookmark5)
 * [Was tun, wenn man mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist?](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/?output_format=md#Bookmark6)
 * [Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/?output_format=md#Bookmark7)
 * [Kann der Anspruch auf ein Zeugnis verfallen oder verjähren?](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/?output_format=md#Bookmark8)

## Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis?

Aus dem [einfachen Arbeitszeugnis](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis-und-zwischenzeugnis/?output_format=md)
sind die persönlichen Daten des Arbeitnehmers ersichtlich, ebenfalls dessen bekleidete
Position im Unternehmen sowie die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses. Es bescheinigt
dem Arbeitnehmer beim Austritt aus dem Unternehmen die ausgeführte fachliche Tätigkeit
im Detail, allerdings darf hierbei keinerlei Bewertung einfließen.

## Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis werden bei einem [qualifizierten Arbeitszeugnis](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis-und-zwischenzeugnis/?output_format=md)
neben der tatsächlichen fachlichen Tätigkeit auch die Leistung sowie das Verhalten
des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten bewertet. Während dieses einem
zukünftigen Arbeitgeber eine umfassendere Auskunft über die Leistungsbereitschaft
des Arbeitnehmers gibt, kann ein lediglich einfaches Arbeitszeugnis als Hinweis 
darauf gewertet werden, dass die Leistung zu wünschen übrig ließ.

## Welche Form muss ein Arbeitszeugnis haben?

Das Arbeitszeugnis muss schriftlich, in gedruckter Form und handschriftlich unterschrieben
übergeben werden. Pflichtbestandteile eines Arbeitszeugnisses sind der Name des 
Ausstellers sowie Ausstellungsort und -datum. Laut § 109 Gewerbeordnung muss es 
weiterhin klar und verständlich formuliert sein. Es soll die Arbeit sowie ggf. Leistung
und Verhalten des Arbeitnehmers wahrheitsgetreu wiedergeben. Dabei ist entscheidend,
dass das Zeugnis in jedem Fall wohlwollend formuliert ist und das berufliche Fortkommen
des Arbeitnehmers dadurch nicht unnötig erschwert wird.

## Was darf nicht ins Arbeitszeugnis?

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss vollkommen neutral und damit wertfrei formuliert
sein. Lediglich beim qualifizierten Arbeitszeugnis werden die Leistung und das Verhalten
des Arbeitnehmers tatsächlich beurteilt. Hierzu gehört auch die äußere Form – Versalien
oder kursive Schrift sind nicht erlaubt, da gemäß § 109 Gewerbeordnung nur der sachliche
Inhalt zählt und die Form nicht davon ablenken sollte. Ebenfalls dürfen gesundheitliche
Probleme oder Straftaten sowie dienstliche Fehltritte wie Alkoholkonsum oder ähnliche,
die Person des Arbeitnehmers betreffende Tatsachen nicht im Zeugnis vermerkt sein.

## Wann muss das Arbeitszeugnis ausgestellt werden?

Jeder Arbeitnehmer hat, beim Austritt aus dem Unternehmen, ein gesetzliches Recht
auf ein wahrheitsgetreu ausgestelltes Arbeitszeugnis. Das Unternehmen muss Folge
leisten. Ob ein qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt werden 
soll, bleibt dem Arbeitnehmer selbst überlassen.

Auch wenn es nicht die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist, kann aus einem 
sogenannten triftigen Grund ein [Zwischenzeugnis ](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis-und-zwischenzeugnis/?output_format=md)
verlangt werden. Hierzu gehören z.B. eine Änderung der Aufgaben oder eine Beförderung
innerhalb des Unternehmens.

## Was tun, wenn man mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist?

Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist, kann eine Nachbesserung
verlangt werden. Unabhängig davon, ob es sich um Formmängel wie Rechtschreibfehler
handelt oder eine Bewertung des Verhaltens nicht der Auffassung des Arbeitnehmers
entspricht. Unter Umständen kann ein Nachbesserungsanspruch gerichtlich geltend 
gemacht werden. Allerdings müssen dann handfeste Gründe vorliegen, um eine Änderung
zu den eigenen Gunsten erfolgreich einzufordern. In jedem Fall sollte ein Arbeitnehmer
beim ehemaligen Arbeitgeber um eine Korrektur des Zeugnisses bitten.

## Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?

Der Arbeitgeber unterliegt nicht der Pflicht, bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
ungefragt ein Zeugnis auszustellen. Er ist jedoch dann dazu verpflichtet, wenn der
Arbeitnehmer dieses anfordert. Kommt er seiner gesetzlichen Pflicht trotzdem nicht
nach, kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis vor dem Arbeitsgericht
einfordern.

## Kann der Anspruch auf ein Zeugnis verfallen oder verjähren?

Der Anspruch auf Erteilung oder Änderung eines Zeugnisses unterliegt den gesetzlichen
Regelungen über die Verjährungsfristen und den vertraglichen oder tarifvertraglichen
Bestimmungen über die Ausschlussfristen. Bei Nichterteilung beginnen diese Fristen
mit dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Tag, bei dem Berichtigungsanspruch
mit dem nach der Übergabe des Zeugnisses.

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