Title: Arbeitszeugnis
Published: 12. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis – Das sollten Sie beachten:

Heutzutage ist es in Bewerbungsprozessen mitunter das ausschlaggebende Dokument:
Das Arbeitszeugnis. Ob es sich dabei um ein Arbeitszeugnis bei Austritt aus dem 
Unternehmen oder um ein Zwischenzeugnis handelt – es gibt im besten Fall wahrheitsgemäß
wieder, welche **Aufgaben** der Bewerber bereits bekleidet hat und oft auch, wie
sein **Sozialverhalten sowie die Leistung **im Arbeitsalltag eingeschätzt werden
kann. Aus diesem Grund ist ein Arbeitszeugnis häufig ein **Streitpunkt zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer –** nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer nicht mit dem
Inhalt einverstanden ist oder der Arbeitgeber sich weigert, ein Zeugnis mit einem
bestimmten Inhalt auszustellen. Holen auch Sie sich rechtliche Hilfe zur Seite, 
wenn Sie in Sachen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis eine gesetzlich untermauerte
Argumentationsgrundlage benötigen. Gilliand & Collegen in Mönchengladbach stehen
gerne zur Verfügung!

## Wann kann ein Zwischen- bzw. Arbeitszeugnis verlangt werden?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer beim **Austritt aus dem Unternehmen** ein gesetzliches
Recht auf ein wahrheitsgetreu ausgestelltes Arbeitszeugnis. Ob ein **einfaches Arbeitszeugnis**
genügt oder ein **qualifiziertes Zeugnis** verlangt wird, bleibt dem Arbeitnehmer
überlassen. Für ein **Zwischenzeugnis** fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Doch
auch wenn es nicht die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist: aus einem sogenannten
triftigen Grund kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Hierzu gehören z.B. eine**
Änderung der Aufgaben oder eine Beförderung** innerhalb des Unternehmens.

![Content arbeitszeugnis](https://www.anwalt-gilliand.de/wp-content/uploads/sites/
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## Was tun, wenn man mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist?

Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist, kann eine**
Nachbesserung **verlangt werden. Unabhängig davon, ob es sich um Formmängel handelt
oder eine Bewertung des Verhaltens nicht der Einschätzung des Arbeitnehmers entspricht.
Unter Umständen kann ein Nachbesserungsanspruch **gerichtlich geltend gemacht** 
werden. Allerdings müssen handfeste Gründe für die Änderung zu den eigenen Gunsten
vorliegen. In jedem Fall sollte ein Arbeitnehmer beim ehemaligen Arbeitgeber um 
eine Korrektur des Zeugnisses bitten.

## Was ist der Unterschied zwischen qualifiziertem und einfachem Arbeitszeugnis?

Aus dem einfachen Arbeitszeugnis sind die persönlichen Daten des Arbeitnehmers ersichtlich,
ebenfalls dessen bekleidete Position im Unternehmen sowie die Dauer und Art des 
Arbeitsverhältnisses. Es bescheinigt dem Arbeitnehmer die ausgeführte** fachliche
Tätigkeit im Detail**, allerdings darf hierbei keinerlei Bewertung einfließen.

Im Gegensatz dazu werden im qualifizierten Arbeitszeugnis neben der tatsächlichen
fachlichen Tätigkeit auch die **Leistung sowie das Verhalten** des Arbeitnehmers
bewertet. Während dieses einem zukünftigen Arbeitgeber eine umfassendere Auskunft
über die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers gibt, kann ein lediglich einfaches
Arbeitszeugnis als Hinweis darauf gewertet werden, dass die Leistung zu wünschen
übrig ließ.

Lassen Sie sich zum Thema Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis beraten.
Tel.: [02161 - 683 310 300](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis-und-zwischenzeugnis/+492161683310300?output_format=md)

## Häufige Fragen/FAQ zum Arbeitsrecht

Häufige Fragen im Arbeitsrecht beantworten wir in unseren FAQs.
Diese finden Sie
auf den folgenden Seiten:

 * [Häufige Fragen im Arbeitsrecht – Mutterschutz](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-mutterschutz/)
 * [Häufige Fragen im Arbeitsrecht – Arbeitszeugnis](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/)
 * [Häufige Fragen im Arbeitsrecht – Urlaub](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/faq-urlaub/)

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