Title: Arbeitsunfälle
Published: 12. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Arbeitsunfälle & Arbeitsschutz – Was gilt es zu beachten?

In der Arbeitswelt lauern an allen Ecken und Enden **Gefahren für die Gesundheit
und Sicherheit **der Arbeitnehmer. Dies reicht von der Freihaltung von Fluchtwegen
bis hin zur notwendigen Schutzkleidung bei der Arbeit. Um für alle Arbeitnehmer 
in ganz Deutschland einen gemeinsamen Standard zu gewährleisten, muss das **Arbeitsschutzgesetz
sowie das Arbeitssicherheitsgesetz** eingehalten werden. Das Arbeitssicherheitsgesetz
schreibt lediglich vor, dass Betriebsärzte und ähnliche Organe eingesetzt werden
müssen. Elementarer Bestandteil beim Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung
durch den Arbeitgeber, anhand derer Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Wenn Sie 
als Arbeitgeber **rechtlichen Rat zu den Arbeitsschutzvorschriften** in Ihrem Betrieb
benötigen oder Sie als Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erlitten haben, wenden Sie
sich gerne an die Anwälte von Gilliand & Collegen in Mönchengladbach.

## Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich **im Rahmen der Beschäftigung beim Arbeitgeber**
ereignet. Finanziell wird dieser dann von der Unfallversicherung des Arbeitgebers
getragen. Abgesichert ist dabei nicht nur die Arbeitstätigkeit selbst, sondern auch
Unfälle, die bei Betriebsfeiern oder ähnlichen durch den Arbeitgeber veranstalteten
Ereignissen auftreten. **Wegeunfälle **werden ebenfalls dazugezählt. Somit sind 
Sie auch abgesichert, wenn Sie auf dem Weg von oder zu Ihrer Arbeitsstelle verunfallen.
Ein wichtiger Unterschied ist, dass bei einem Wegeunfall (z.B. Sturz auf Glatteis
vor dem Betriebsgelände) grundsätzlich auch ein Schmerzensgeldanspruch gegen den
Arbeitgeber bestehen kann, nicht aber bei einem Arbeitsunfall.

Arbeitsunfälle beruhen immer auf einer **externen Einwirkung**. So zählen z.B. Verletzungen
durch herabfallende Gegenstände als Arbeitsunfall. Ein Hörsturz oder Herzinfarkt
bei der Arbeit am PC gehören wiederum nicht in diese Kategorie.

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## Was passiert nach einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall werden Verletzte von einem **Durchgangsarzt **behandelt
und an weitere medizinische Einrichtungen überwiesen. Wo sich der nächste Durchgangsarzt
befindet, weiß Ihr Arbeitgeber. Diesem obliegt der Auftrag, den Unfall bei der zuständigen
Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft zu melden. Ob die **Verletzung als 
Arbeitsunfall anerkannt** wird, entscheidet der Unfallversicherungsträger. Unter
Umständen können unabhängige Sachverständige zu der Entscheidung hinzugezogen werden.

Die **Inanspruchnahme medizinischer Leistungen** in Konsequenz des anerkannten Arbeitsunfalls
werden von der Unfallversicherung übernommen. Hierzu gehören z.B. ärztliche Behandlungen
oder Renten bei zurückbleibenden Schäden. Sachschäden werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt, es sei denn es handelt sich um Gegenstände, die durch den Arbeitsunfall
oder damit zusammenhängenden Erste-Hilfe-Maßnahmen beschädigt wurden. Wird der Unfall
nicht als Arbeitsunfall anerkannt, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein.

Wir sind Ihr juristischer Beistand in Sachen Arbeitsschutz!
Tel.: [02161 - 683 310 300](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/arbeitsunfall-und-arbeitsschutz/+492161683310300?output_format=md)

## Häufige Fragen/FAQ zum Arbeitsrecht

Häufige Fragen im Arbeitsrecht beantworten wir in unseren FAQs.
Diese finden Sie
auf den folgenden Seiten:

 * [Häufige Fragen im Arbeitsrecht – Mutterschutz](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-mutterschutz/)
 * [Häufige Fragen im Arbeitsrecht – Arbeitszeugnis](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/haeufige-fragen-arbeitszeugnis/)
 * [Häufige Fragen im Arbeitsrecht – Urlaub](https://www.anwalt-gilliand.de/arbeitsrecht/faq-urlaub/)

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