Abschluss & Inhalt eines Arbeitsvertrages

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Wie lange darf man täglich arbeiten? Schon bevor ein Arbeitsvertrag geschlossen wird und somit ein Arbeitsverhältnis begründet ist, können Meinungsverschiedenheiten auftreten. Ganz gleich, ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Fragen zu Form und Inhalt des Arbeitsvertrages haben: bei Gilliand & Collegen in Mönchengladbach sind Sie an der richtigen Adresse. Wir überprüfen alle Inhalte des Vertrages auf Rechtswirksamkeit und beraten Sie zum weiteren Vorgehen – damit das Arbeitsverhältnis ohne Vorbehalte beginnen kann.

Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?

Ein Arbeitsvertrag kann formlos (insbesondere mündlich und „per Handschlag“) abgeschlossen werden. In jedem Fall hat allerdings der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen gemäß § 2 Nachweisgesetz:

  • Name, Firma und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn und ggfs. Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Regelmäßiger Arbeitsort
  • Stellenbezeichnung
  • Hinweise zu Höhe und einzelnen Bestandteilen von Lohn/Gehalt
  • Täglich zu leistende Arbeitszeit
  • Jährlicher Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Hinweis auf gegebenenfalls relevante Vereinbarungen, z.B. Tarifverträge

Unterlässt der Arbeitgeber diesen Nachweis oder ist dieser unvollständig, so kann dies für den Arbeitgeber rechtlich nachteilig sein.

Sie haben Fragen zur Rechtswirksamkeit von Arbeitsverträgen?
Wir beantworten diese gerne.
Tel.: 02161 - 683 310 300

Content arbeitsvertrag

In welcher Form muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden?

Grundsätzlich bedarf ein rechtswirksamer Arbeitsvertrag nicht der Schriftform, sondern kann z.B. auch mündlich oder konkludent abgeschlossen werden. Allerdings ist ein Schriftstück als Beweismittel hilfreich. Um einen Vertrag zu schließen, müssen laut § 126 BGB beide Parteien auf demselben Dokument unterschreiben. Das Nachweisgesetz begründet die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis (Niederschrift) auszuhändigen, in dem die wesentlichen Vertragsbedingungen aufgeführt sind.

Eine Ausnahme besteht bei einem Auslandseinsatz: hier muss der Nachweis vor der Ausreise ausgehändigt werden und auch die Konditionen enthalten, zu denen der Arbeitnehmer im Ausland arbeitet. Hierzu gehören u.a. Angaben zur Währung, in der die Vergütung ausbezahlt wird.

Worauf muss ich bei Befristungen achten?

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis befristet geschlossen werden, gilt es, auf die Länge des Zeitraums zu achten. Das Ende dieser Befristung (Datum) muss immer im Arbeitsvertrag angegeben werden. Mit Ablauf dieses Datums gilt Ihr Arbeitsverhältnis als beendet, eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ist dann nicht nötig.

Sachgrundlose Befristungen durch den Arbeitgeber sind maximal 2 Jahre möglich und dürfen innerhalb dieses Zeitraums höchstens dreimal verlängert werden. Möchte der Arbeitgeber Sie nach Ablauf dieser Frist weiterbeschäftigen, muss er Sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen.

Häufige Fragen/FAQ zum Arbeitsrecht

Häufige Fragen im Arbeitsrecht beantworten wir in unseren FAQs.
Diese finden Sie auf den folgenden Seiten:

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Unser Service für Sie

In der Kanzlei Gilliand & Collegen erhalten Sie juristische Beratung auf unterschiedlichen Rechtsgebieten. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Ansprüche im Bereich Arbeitsrecht, Gewerberecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht sowie Medienrecht ein – gerichtlich und außergerichtlich. Ebenfalls unterstützen wir die Beilegung von Konflikten mittels Mediation. Bei Bedarf schalten wir Fachleute wie Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer aus unserem Netzwerk ein, um eine für Sie praktikable Lösung zu finden. Für unsere Mandanten aus Mönchengladbach sowie aus den umliegenden Gebieten wie Viersen, Erkelenz, Grevenbroich, Neuss, Korschenbroich, Willich, Niederkrüchten und Wegberg sind wir in privaten sowie gewerblichen Angelegenheiten ein kompetenter Rechtsbeistand.